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                                                                ©colourbox.de

                                                                Ein kritischer Punkt - der Keller

                                                                Bei steigendem Grundwasser und Überschwemmung durch Hochwasser läuft der Keller als erstes voll. Deshalb muss die bauliche Vorsorge in diesem Bereich beginnen.

                                                                Brauche ich überhaupt einen Keller?

                                                                Wer in einer Hochwasserregion neu baut, sollte sich diese Frage ernsthaft stellen. Denn auch wenn sonst alles für den Bau eines Kellers spricht, ist es in Überschwemmungsgebieten sinnvoll, darauf zu verzichten. So kann Wasser weder durch Kellerfenster und Lichtschächte eintreten, noch drückt steigendes Grundwasser auf Wände und Sohle. Wer sich gegen einen Keller entscheidet, braucht aber Ersatzräume: Im Haus müssen Flächen für Hausanschluss, Heizung und Hausgeräte wie Waschmaschine und Trockner eingeplant werden. Außerhalb sorgen Holzschuppen oder Fertiggaragen für Stauraum.

                                                                ©colourbox.de

                                                                Unverzichtbar: Baugrundgutachten

                                                                Vor Baubeginn muss unbedingt ein Baugrundgutachten eingeholt werden. Dies übernimmt ein Sachverständiger für Geotechnik. Er untersucht, welche Bodenschichten am geplanten Standort vorkommen und welche Tragfähigkeit sie dem Haus bieten. Zudem gibt das Gutachten Aufschluss über die Grundwassersituation.

                                                                Kellerabdichtung

                                                                Wer sich für den Bau eines Kellers entscheidet, muss diesen entsprechend abdichten. Dies kann mit einer Weißen Wanne, einer Braunen Wanne oder einer Schwarzen Wanne geschehen. Bei wasserdurchlässigen nichtbindigen Böden wie Kies und Sand wird die Abdichtung mindestens 30 Zentimeter über dem höchsten Grundwasserstand geführt. Bei bindigen Bodenschichten aus Lehm oder Ton muss die Wanne mindestens 30 Zentimeter über der geplanten Geländeoberfläche verlaufen. Soll das Haus in einem hochwassergefährdeten Gebiet stehen, ist der Bemessungswasserstand maßgebend.

                                                                Eine Dränanlage im Keller verhindert, dass sich Schicht-, Hang- und Sickerwasser stauen. Überschüssiges Wasser wird über Löcher oder Schlitze in das unterirdische Dränrohr geleitet und dann vom Gebäude weggeführt. Im Handel erhältlich sind Komplettsysteme, die beispielsweise einen Spül-, Kontroll- und Sammelschacht enthalten. Darüber kann die gesamte Dränanlage mit Kanal-TV-Technik inspiziert und mit Kanalspültechnik gereinigt werden. Mechanisch verfestigtes und thermisch behandeltes Vlies wirkt als Filter und hält Feinteile aus dem Boden zurück.

                                                                ©ACO GmbH

                                                                Podeste nutzen

                                                                Tiefkühltruhe, Waschmaschine und Trockner bleiben auf Podesten auch im Keller trocken. Hochwasserschutz-Podeste sind im Handel erhältlich. Sockel aus Beton lassen sich mit handwerklichem Geschick aber auch selbst anfertigen. Dabei sollte auf eine Mindesthöhe von 15 cm geachtet werden.

                                                                Heizung und Haustechnik nach oben verlagern

                                                                Heizungsanlagen und elektrische Installationen wie Stromverteilerkästen gehören in Hochwasser-Risikogebieten nicht in den Keller. Auch untergeordnete Installationen werden am besten im Obergeschoss untergebracht. Stromkreisläufe müssen darüber hinaus getrennt abschaltbar und gesichert sein.

                                                                Ölheizung: Besondere Sicherung nötig

                                                                Generell gilt: In hochwassergefährdeten Gebieten sollte auf eine Ölheizung verzichtet werden. Auslaufendes Öl kann Inneneinrichtung, Haus und Umwelt enorm schädigen. Sind allerdings keinen alternativen Energieträger verfügbar, muss der Heizöltank mit allen Anschlüssen und Öffnungen wasserdicht gemacht werden. Zudem gilt es, den Tank mit geeigneten Halterungen gegen Aufschwimmen zu sichern. Ob und in welchem Maß ein Tank auftretendem Wasserdruck standhält, weiß der Hersteller.

                                                                Ein Gutachten Ihrer Heizanlage übernimmt auch das Institut für Wärme und Öltechnik (IWO). Dort finden Sie weiterführende Informationen zur gesetzlichen Lagerung von Heizöltanks.

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